§ 2.1 Ablehnung von Anfragen

Der Dienstleister behält sich ausdrücklich das Recht vor, Anfragen oder Aufträge ganz oder teilweise ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn diese gegen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder gegen geltendes Recht verstoßen oder wenn die Anfrage nach Art, Inhalt oder Form keinen ordnungsgemäßen, seriösen oder professionellen Eindruck vermittelt. Aus einer solchen Ablehnung entstehen dem Auftraggeber keinerlei Ansprüche. Der Dienstleister ist zudem nicht verpflichtet, den Auftraggeber über die Entscheidung zur Ablehnung eines Auftrags zu informieren.

§ 3 Korrekturschleifen und kostenlose Anpassungen

Pro Anlass und pro angegebenem Namen stellt Wellody dem Auftraggeber maximal 1 kostenlose Überarbeitung der bereitgestellten Songvorschauen zur Verfügung. Der Überarbeitungswunsch kann in Form einer erneuten Anfrage gestellt werden. Diese kostenlosen Anpassungen dienen ausschließlich der inhaltlichen Feinabstimmung auf Basis der ursprünglichen Angaben des Auftraggebers. Stellt der Auftraggeber trotzdem weitere Anfragen zum gleiche Anlass und Namen, behält sich Wellody vor, diese kommentarlos nicht zu bearbeiten.

Weitere Änderungswünsche sowie Anpassungen nach Auswahl einer Version oder nach Abschluss des Bestellvorgangs sind erst nach dem Kauf möglich.